Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie • Schematherapie • EMDR

Privatliquidation

Privatliquidation

Psychotherapie

Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)  als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 € pro Sitzung à 50 Minuten.

Bei entsprechenden (Einkommens-)Nachweisen besteht die Möglichkeit, Ihnen beim Honorar im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzukommen.

Abhängig von der Höhe der privaten Aufwendungen kann Psychotherapie als private Gesundheits-Aufwendung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind als „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Psychotherapie durch einen Arzt als verordnet wurde.

Ein Steuerabzug ist erst möglich, wenn die Summe der angefallenen Gesundheitskosten pro Jahr die zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Kosten, die abhängig von Familienstand und Kinderzahl den jeweiligen Grenzbetrag übersteigen, können dann bei der Steuer mindernd berücksichtigt werden (vgl. Übersichtstabelle).

Beratungsleistungen

Aufwendungen für Beratung, Paarberatung, diagnostische Leistungen oder berufliches Coaching  werden vom Gesundheitssystem nicht übernommen.

Ggf. können Sie über Ihren Arbeitgeber oder über öffentliche Mittel (z.B. im Rahmen einer geförderten Selbständigkeit) Zuschüsse für „berufliches Coaching“ erhalten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber oder beim Träger Ihrer Förderungsmaßnahme nach Möglichkeiten und Konditionen.

Abhängig von Umfang und Fragestellung werden ansonsten gesonderte individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen. Auch hier finden Ihre persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen Berücksichtigung.

„Berufliches Coaching“ kann ggf. steuerlich als Fortbildungskosten geltend gemacht werden sofern es im Rahmen einer berufsbegleitenden Beratung erfolgt (ähnlich wie eine berufsbedingte Fortbildung).

Im Zweifel konsultieren Sie bitte im Vorfeld Ihren Steuerberater.

Dipl.-Psych. Maria Meise
Psychologische Psychotherapeutin