Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen möchten, gelten für Sie wie bei Privatversicherten die Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Gebührenordnung für Psyschotherapeuten, GOP) als Honorargrundlage.
Nach aktuellem Stand werden psychotherapeutische Sitzungen von Beihilfe und privaten Krankenversicherungen mit dem 2,3-fachen Satz vergütet, so dass 100,55 € pro Sitzungseinheit von 50 min übernommen werden. Zusätzlich wird der aktuelle psychische Befund mit jeweils 33,00 € erhoben
In Kombination betragen die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min entsprechend 134,06 €.
Abhängig von der Höhe der privaten Aufwendungen kann Psychotherapie als private Gesundheits-Aufwendung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind als „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar sind.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Psychotherapie durch einen Arzt als verordnet wurde.
Ein Steuerabzug ist erst möglich, wenn die Summe der angefallenen Gesundheitskosten pro Jahr die zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Kosten, die abhängig von Familienstand und Kinderzahl den jeweiligen Grenzbetrag übersteigen, können dann bei der Steuer mindernd berücksichtigt werden (vgl. Übersichtstabelle).
Da die Krankenkassen ausschließlich Behandlungen von krankheitswertigen Störungen übernehmen, gehören ausschließlich paartherapeutisch orientierte Leistungen zu den sogenannten Selbstzahlleistungen.
Die Kosten für eine Sitzungseinheit à 50 Minuten betragen 140,00 €. Zusätzliche Beratungszeit wird im 10 min-Takt auf die jeweilige Stunde angerechnet.