Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie • Schematherapie • EMDR

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen

Ein Großteil der privaten Krankenversicherungen erkennen Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund einer Approbation und eines Fachkundenachweises über einen sog. Arztregistereintrag (SGB V, §95c) verfügen, als erstattungsfähig an.

Einige wenige Versicherungsgesellschaften vergüten jedoch nur solche psychotherapeutische Behandlungen, die von ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie diesen Punkt abklären.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl erstattungsfähiger Sitzungen abhängig von den jeweiligen Verträgen auf 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr begrenzt sein können. Zum Teil muss ein Teil der Sitzungskosten (z.B. 20 oder 30 %) selbst getragen werden.

Bitte prüfen Sie daher im Vorfeld folgende Punkte:

  • Beinhaltet Ihr Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlungen und, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Welche Behandler werden anerkannt (Psychologische Psychotherapeuten oder ausschließlich psychotherapeutisch arbeitende Ärzte)? Bitte beachten Sie, dass einige private Versicherungen, z.B. die Universa, definitiv die Behandlung durch psychologische Psychotherapeuten ausschließt!
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich (Formlos, über ein spezielles Formular oder über einen Bericht an den Gutachter)?
  • Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht (=Untersuchung durch einen Arzt im Vorfeld der Therapie) erforderlich?
  • Gibt es eine festgelegte jährliche Maximalstundenzahl?
  • Ist eine Bezuschussung über die Beihilfe möglich?

 

Die Gebührenordnung der Psychotherapeut*innen (GOP) liegt seit dem 1.7.2024 nach über 25 Jahren in überarbeiteter Fassung vor.

Die Vergütung für psychotherapeutische und diagnostische Leistungen richtet sich für Privatversicherte nach der „Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte“ Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Gebührenordnung für Psyschotherapeuten, GOP). Abhängig von der erbrachten Leistung wird der 1,8-fache bis 2,3-fache Gebührensatz in Rechnung gestellt.

Nach aktuellem Stand werden psychotherapeutische Sitzungen von Beihilfe und privaten Krankenversicherungen mit dem 2,3-fachen Satz vergütet, so dass 100,55 € pro Sitzungseinheit von 50 min bei einer Langzeittherapie übernommen werden.

Kurzzeittherapie ist 48 mal in 25 min-Einheiten im Jahr ohne gutachterlichen Antrag erstattungsfähig. Pro 25 min-Zeiteinheit wird bei 2,3-fachen Satz 67,03 € abgerechnet. Die Zeiteinheiten können verdoppelt oder verdreifacht werden. Eine 50 min-Sitzung wird dementsprechend mit 134,06 € berechnet

Zusätzlich wird der aktuelle psychische Befund zu den Sitzungen der Akutbehandlung, der Kurzzeittherapie und der Langzeittherapie mit jeweils 33,52 € erhoben.

In Kombination betragen die Kosten für eine langzeittherapeutische Sitzung entsprechend 134,07 €          (100,55 € + 33,52 €) und für eine kurzzeittherapeutische Sitzung entsprechend 167,58 € (134,06 € + 33,52 €).

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist 6 mal im Jahr erstattungsfähig und wird pro 25 min mit 67,03 € berechnet. Bei einer Verdoppelung ergeben sich entsprechend für eine 50-minütigen Sitzung 134,06 €.

Die Akutbehandlung ist bis zu 24 x 25 min im Jahr erstattungsfähig. Bei einer Verdoppelung werden bei einer 50-minütigen Sitzung (2 x 67,03 €) in Kombination mit der Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (33,52 €) 167,58 € berechnet.

Diese Sätze werden in NRW von den meisten privaten Krankenversicherungen erstattet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Vorfeld abgeklärt werden sollten. Inwieweit Ihre Beihilfestelle oder Private Krankenversicherung diesen Satz voll oder nur teilweise erstattet, wird im Einzelfall entschieden.

Bitte beachten Sie, dass die getroffene Gebührenvereinbarung einen Honoraranspruch allein Ihnen persönlich gegenüber auslöst. Das Honorar ist also unabhängig von der Erstattung durch Dritte persönlich zu entrichten.

Bitte sprechen Sie mich bei Fragen hierzu gerne an!


Dipl.-Psych. Maria Meise
Psychologische Psychotherapeutin