Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie • Schematherapie • EMDR

Beihilfe

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt bei berechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten analog zu den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese in einem Richtlinienverfahren erfolgt. Verhaltenstherapie zählt zu diesen Richtlinienverfahren und ist entsprechend erstattungsfähig. Nähere Informationen zu ambulanter Psychotherapie durch die Beihilfe finden Sie für den Bezirk NRW hier.

Die Vergütung für psychotherapeutische und diagnostische Leistungen richtet sich für Privatversicherte nach der „Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte“ Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Gebührenordnung für Psyschotherapeuten, GOP).

Die Beihilfe übernimmt bei Beamten einen bestimmten Prozentsatz, in der Regel 50% der Kosten. Bei Angehörigen, die über den Beihilfeberechtigten versichert sind, kann die Zuzahlungshöhe zwischen 50 und 80% variieren. Abhängig von den Tarifbestimmungen werden die verbleibenden Kosten ganz oder anteilig von der privaten Krankenversicherung übernommen sofern ein entsprechender Tarif abgeschlossen wurde.

Es wird eine genaue Prüfung im Vorfeld empfohlen, da es sein kann, dass die Beihilfe zusagt, 50 - 80 % des Honorars von fünf probatorischen Sitzungen und bis zu 80 Behandlungsstunden zu übernehmen, die private Krankenversicherungen sich aber nur an den Behandlungsstunden beteiligt, die laut Tarifvertrag (in einem Jahr) erstattungsfähig sind. Differenzen müssen dann vom Patienten übernommen werden.

Ausschließliche Paartherapien sind wie bei privaten Versicherungen und gesetzlichen Kassen nicht beihilfefähig. Angehörige können mit in die Therapie einbezogen werden, sofern die Behandlung des Patienten dies erfordert. In der Regel ist dies bis zu jeder 4. Sitzung möglich.


Dipl.-Psych. Maria Meise
Psychologische Psychotherapeutin