Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie • Schematherapie • EMDR

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen bei gesetzlich Versicherten die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese in einem Richtlinienverfahren erfolgt. Verhaltenstherapie zählt zu diesen Richtlinienverfahren und ist entsprechend erstattungsfähig. Die Abrechnung für gesetzlich Versicherte richtet sich nach dem „Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Die Krankenkassen übernehmen sämtliche Kosten der Psychotherapie. Da bei Inanspruchnahme von Psychotherapie ein Erstzugangsrecht besteht, ist eine separate Überweisung durch einen Arzt als Voraussetzung für die Aufnahme einer Psychotherapie ist nicht notwendig.

Falls Sie bereits Erfahrung mit Therapie haben, beachten Sie bitte, dass nach der Novellierung der Richtlinienpsychotherapie ab dem 1.4.2017 neue Bestimmungen gelten, welche Leistungen von den Krankenkassen in welchen Abläufen erstattet werden,


Dipl.-Psych. Maria Meise
Psychologische Psychotherapeutin