Psychotherapeutische Leistungen können bei entsprechendem Anspruch ganz oder teilweise von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen oder ähnlichen Trägern übernommen werden.
Um eine Behandlung über gesetzliche Krankenkassen direkt abzurechnen, muss ein Psychotherapeut in das Versorgungssystem eingegliedert sein. Voraussetzung dafür ist eine sog. Kassenzulassung. Aufgrund meiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen können in dieser Praxis sowohl Therapien von gesetzlich als auch privat versicherten Patienten abgerechnet werden.
Sollten Sie als gesetzlich Versicherte(r) weder bei mir noch bei einem zugelassenen Kollegen auf längere Sicht einen freien Therapieplatz erhalten, besteht für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Kosten für Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse über das Kostenerstattungsprinzip nach § 13.3 SGB V bei einem nicht zugelassenen Kollegen mit gleicher Qualifikation erstattet werden. Diese Übernahmemöglichkeit bedarf allerdings eines gesonderten Antrags- und Bewilligungsverfahren und stellt keine Regelleistung dar.
Über das Prinzip der Kostenerstattung können Sie sich hier vorab informieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für ausschließliche Paarberatungen und Paartherapien oder auch für andere Beratungsleistungen weder von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen noch von anderen Kostenträgern des Gesundheitssystems möglich ist, da hier keine Störungen mit Krankheitswert behandelt werden. Angehörige können jedoch ohne Zusatzkosten mit in die Therapie einbezogen werden, sofern die Behandlung des Patienten dies erfordert. In der Regel ist dies bis zu jeder 4. Sitzung möglich.
Bei Fragen oder Unsicherheiten, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Bearbeitung oder Behandlung Ihres Themas übernommen werden, können Sie mich gerne persönlich kontaktieren, um das für Sie günstigste Modell zu finden.