Da in dieser Praxis gesetzlich Versicherte behandelt werden können, wird Kostenerstattung hier nicht angeboten. Die folgenden Inhalte dienen daher ausschließlich zur Information für Patienten, die das Kostenerstattungsverfahren für sich bei einem in der Kostenerstattung tätigen Kollegen in Anspruch nehmen wollen.
Im Folgenden sind die notwendigen Schritte aufgeführt, die bei der Beantragung einer außerbudgetären Kostenübernahme durch einen nicht zugelassenen Therapeuten notwendig sind.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen in der Kostenerstattung dürfen nur von einem approbierten Psychotherapeut in den Psychotherapie-Richtlinien zugelassenen Verfahren erbracht werden dürfen.
ACHTUNG! Aufgrund der Novellierung der Psychotherapierichtlinien ab dem 1.4.2017 kommt es auch im Kostenerstattungsverfahren möglicherweise zu erheblichen Änderungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt sind.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung bezüglich der aktuellen Vorgehensweise.