Ab dem 01.01.2025 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Modellprojekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie. Alle Praxen, die an das Versorgungssystem angeschlossen sind und gesetzlich Versicherte behandeln, sind verpflichtet, die notwendigen Informationen ab dem 1.09.2024 zur Verfügung zu stellen, da auch erstmalig Patienten über einen Fragebogen nach Abschluss der Therapie aktiv in eine Qualitätssicherungsmaßnahme einbezogen werden.
In seiner Sitzung am 21. März 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, zur qualifizierten Patienteninformation gemäß § 299 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Patienteninformation für das Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gemäß Anlage auf den Internetseiten des G-BA zu veröffentlichen.
Diese Patienteninformation finden Sie hier als Download im PDF-Format:
Hier können Sie sich hier über die eingesetzten Instrumente sowohl auf Patienten- als auch auf Behandlerseite informieren und als PDF downloaden.
Ich bitte Sie, sich bereits zu Therapiebeginn mit den Informationen und vor allem mit dem Patientenfragebogen zu befassen, da dessen Bearbeitung am Ende der Behandlung Bestandteil der Therapie sein wird, Fragen sich aber auch auf den Beginn der Behandlung beziehen.
Fragen dazu können Sie selbstverständlich gerne stellen.
Über relevante Links können Sie sich bei Bedarf weiter informieren, da es mir ein Anliegen ist, gemäß dem Leitbild meiner Praxis in dieser komplexen Materie so viel Transparenz wie möglich zu schaffen. Abhängig vom Verlauf des Modellprojektes wird diese Seite kontinuierlich befüllt und erweitert.